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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§1 - Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von MS - COMPUTER bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

 

§2 - Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell- Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

 

§3 - Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager Duisburg oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung MS - COMPUTER genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehrbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebüren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die MS - COMPUTER zu einer entsprechenden Preisanpassung.

 

§4 - Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage des Auftrags, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wergen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder Teilweise von Vertrag zurückzutreten. Die Annahme der gelieferten Ware, einschließlich von Teillieferungen ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab oder unterläßt er die Annahme, befindet sich der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug und haftet gegenüber MS - COMPUTER für alle entstandenen Kosten.

 

§5 - Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt nach unserer Wahl. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Ist mit dem Kunden Selbstabholung der Ware vereinbart und die Ware nicht binnen 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung der Lieferfähigkeit abgeholt worden, sind wir berechtigt, dem Kunden die Ware per Nachnahme zuzustellen. Bei Sendung an die MS - COMPUTER trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei MS - COMPUTER, sowie die gesamten Transportkosten.

 

§6 - Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen per Nachnahme ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auch die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die MS - COMPUTER zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen MS - COMPUTER gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der MS - COMPUTER andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die MS - COMPUTER weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. MS - COMPUTER steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die MS - COMPUTER berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die MS - COMPUTER ist berechtigt Ihre Forderungen abzutreten.

 

§7 - Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum MS - COMPUTER. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der MS - COMPUTER in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Be- oder Verarbeitung der von MS - COMPUTER gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Ware erfolgt im Auftrag MS - COMPUTER, ohne daß daraus Verbindlichkeiten für die MS - COMPUTER erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die MS - COMPUTER Miteigentümerin an den neu entstandenen Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der MS - COMPUTER geliefert. Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die MS - COMPUTER. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch MS - COMPUTER infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. Bei Zahlungsverzug- insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks, ist die MS - COMPUTER berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung der Eigentumsvorbehaltes unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung MS - COMPUTER zuzückzusenden. Der Käufer ist verpflichtet, MS - COMPUTER auf Verlangen eine genaue Aufstellung MS - COMPUTER zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und der MS - COMPUTER alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Übersteigt der Wert der für MS - COMPUTER bestehenden Sicherheit dessen Forderungen um insgesamt mehr als 10% so ist die MS - COMPUTER auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung der MS - COMPUTER beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl MS - COMPUTER verpflichtet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist MS - COMPUTER unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. Nimmt die MS - COMPUTER aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn MS - COMPUTER dies ausdrücklich erklärt. Die MS - COMPUTER kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für die MS - COMPUTER unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit MS - COMPUTER seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an MS - COMPUTER in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. MS - COMPUTER nimmt die Abtretung an. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die MS - COMPUTER im Interesse MS - COMPUTER eingegangen ist, bestehen.

 

§8 - Gewährleistungen

Die Gewährleistungspflicht beträgt für alle von uns hergestellten und gelieferten Produkte 1 Jahr. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Wandlung) verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zuzumuten ist. Der Käufer muß MS - COMPUTER etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die MS - COMPUTER frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet das defekte Gerät, bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung. Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie der Rechnung und des Lieferscheins, mit der die Ware geliefert wurde, an die MS - COMPUTER in der Originalverpackung zu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum MS - COMPUTER über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen MS - COMPUTER nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von MS - COMPUTER gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlich und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die MS - COMPUTER zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die MS - COMPUTER die auf den zu reparierenden Geräten die MS - COMPUTER befindlichen Waren verlorengehen, so ist Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlung beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die MS - COMPUTER schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Jeder Umtauch und jede Rücknahme von Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern wir Ware zurücknehmen, sind wir berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Nutzungsentschädigung beträgt bei Rücknahme innerhalb eines Monats 30%, nach zwei Monaten 40%, nach drei Monaten 50%, nach sechs Monaten 60% und nach neun Monaten 70% und mehr des Kaufpreises.

 

§9 - Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Duisburg. Im Verkehr mit Kunden im Sinn des §24 ABGG ist ausschließlich Duisburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Sämtliche gerichtliche und ungerichtliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern die Verpflichtung des Käufers zu Erfüllung des Geschäftes festgestellt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§10 - Teilnichtigkeiten

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.