|
|
| |
Produktsuche |
|
|
|
| |
Produktübersicht |
|
|
|
| |
Kunden Log In |
|
|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
AGB
§1 - Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese
Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der
Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers
werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart
sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind
rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von MS - COMPUTER bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die
Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. |
§2 - Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und
unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von
Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen
Unterlagen sowie Modell- Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge
des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus
Rechte gegen uns hergeleitet werden können. |
§3 - Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung,
Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am
Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager Duisburg oder bei
Direktversand ab deutsche Grenze bzw FOB deutscher Einfuhrhafen. Für
alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme
ausdrücklich vorbehalten. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung MS - COMPUTER genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten
sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehrbare Änderungen von
Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebüren, der Devisenbewirtschaftung etc.,
berechtigen die MS - COMPUTER zu einer entsprechenden
Preisanpassung. |
§4 - Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem
Tage des Auftrags, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der
Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei
Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen
sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
behördliche Anordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder
deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wergen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder Teilweise von Vertrag zurückzutreten.
Die Annahme der gelieferten Ware, einschließlich von Teillieferungen
ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab
oder unterläßt er die Annahme, befindet sich der Käufer ohne weitere
Mahnung in Verzug und haftet gegenüber MS - COMPUTER für
alle entstandenen Kosten. |
§5 - Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl. Die Gefahr
geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser
Lager bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen verlassen hat. Wird
der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht,
geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der
Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Ist mit dem Kunden
Selbstabholung der Ware vereinbart und die Ware nicht binnen 14 Tagen
nach Absendung der Mitteilung der Lieferfähigkeit abgeholt worden,
sind wir berechtigt, dem Kunden die Ware per Nachnahme zuzustellen.
Bei Sendung an die MS - COMPUTER trägt der Versender jedes
Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware
bei MS - COMPUTER, sowie die gesamten Transportkosten.
|
§6 - Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere
Rechnungen per Nachnahme ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen
werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig
von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der
Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auch die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
angerechnet. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht
einlöst, ist die MS - COMPUTER zum sofortigen Rücktritt vom
Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In
diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche
Forderungen MS - COMPUTER gegenüber dem Käufer sofort
in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der MS - COMPUTER andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden in Frage stellen. Hält die MS - COMPUTER weiter am
Vertrag fest, ist sie berechtigt Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. MS - COMPUTER steht
das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren
Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge
geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die MS - COMPUTER berechtigt, Zinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite
zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige
Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die MS - COMPUTER ist
berechtigt Ihre Forderungen abzutreten. |
§7 - Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen,
Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln,
Eigentum MS - COMPUTER. Der Eigentumsvorbehalt bleibt
auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der MS - COMPUTER in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo
gezogen und anerkannt wird. Be- oder Verarbeitung der von MS -
COMPUTER gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Ware
erfolgt im Auftrag MS - COMPUTER, ohne daß daraus
Verbindlichkeiten für die MS - COMPUTER erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die MS - COMPUTER Miteigentümerin an den neu entstandenen Produkten, im
Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der
MS - COMPUTER geliefert. Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder
verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw
Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen
Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen
Sorgfalt für die MS - COMPUTER. Die Befugnisse des Käufers,
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu
verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch MS -
COMPUTER infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der
Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner
Zahlungseinstellung oder der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs-
oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. Bei Zahlungsverzug-
insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks, ist die MS - COMPUTER berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender
gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung der
Eigentumsvorbehaltes unter Betreten der Geschäftsräume durch
Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu
nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird,
auf Anforderung MS - COMPUTER zuzückzusenden. Der
Käufer ist verpflichtet, MS - COMPUTER auf Verlangen eine
genaue Aufstellung MS - COMPUTER zustehenden
Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen
Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und der MS - COMPUTER alle für die Geltendmachung der abgetretenen
Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser
Auskünfte zu gestatten. Übersteigt der Wert der für MS - COMPUTER bestehenden Sicherheit dessen Forderungen um
insgesamt mehr als 10% so ist die MS - COMPUTER auf
Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung der MS -
COMPUTER beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von
Sicherungen nach Wahl MS - COMPUTER verpflichtet.
Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware bzw.
der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist MS -
COMPUTER unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu
benachrichtigen. Nimmt die MS - COMPUTER aufgrund des
Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag vor, wenn MS - COMPUTER dies
ausdrücklich erklärt. Die MS - COMPUTER kann sich aus der
zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf
befriedigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für die MS -
COMPUTER unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen
Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen
Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit MS - COMPUTER seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art
gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete
zustehen, an MS - COMPUTER in Höhe des Fakturenwertes der
Ware ab. MS - COMPUTER nimmt die Abtretung an. Sämtliche
Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in
diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur
vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die MS -
COMPUTER im Interesse MS - COMPUTER eingegangen
ist, bestehen. |
§8 - Gewährleistungen
Die Gewährleistungspflicht beträgt für alle von
uns hergestellten und gelieferten Produkte 1 Jahr. Im Falle von
Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den
fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der
Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachen des Vertrages (Wandlung) verlangen. Eine
Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und
eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zuzumuten ist. Der Käufer
muß MS - COMPUTER etwaige Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der
Frist ist die MS - COMPUTER frei von der
Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge
verpflichtet das defekte Gerät, bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr
verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung. Angabe der Modell- und
Seriennummer, sowie einer Kopie der Rechnung und des Lieferscheins,
mit der die Ware geliefert wurde, an die MS - COMPUTER in
der Originalverpackung zu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum
MS - COMPUTER über. Werden Betriebs- oder
Wartungsempfehlungen MS - COMPUTER nicht befolgt,
Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der
Käufer die von MS - COMPUTER gelieferten Gegenstände an
Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlich
und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die MS - COMPUTER zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden
Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378 HGB bleiben
unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die
Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die MS - COMPUTER
die auf den zu reparierenden Geräten die MS - COMPUTER
befindlichen Waren verlorengehen, so ist Risiko vom Auftraggeber zu
tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob
fahrlässige Handlung beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren
Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn,
ihre Berechtigung sei durch die MS - COMPUTER schriftlich
anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Jeder Umtauch und jede
Rücknahme von Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern wir Ware
zurücknehmen, sind wir berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu
verlangen. Die Nutzungsentschädigung beträgt bei Rücknahme innerhalb
eines Monats 30%, nach zwei Monaten 40%, nach drei Monaten 50%, nach
sechs Monaten 60% und nach neun Monaten 70% und mehr des Kaufpreises.
|
§9 - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist
Duisburg.
Im Verkehr mit Kunden im Sinn des §24 ABGG ist ausschließlich Duisburg.
Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
Sämtliche gerichtliche und ungerichtliche Kosten gehen zu Lasten des
Käufers, sofern die Verpflichtung des Käufers zu Erfüllung des
Geschäftes festgestellt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich
ausgeschlossen. |
§10 - Teilnichtigkeiten
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam
oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise
möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell
ergänzungsbedürftige Lücken. |
|
| | | |